Naturalherstellung

Naturalherstellung
Naturalrestitution; grundsätzliche Form des  Schadensersatzes (§ 249 BGB). Es wird der Zustand hergestellt, der bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre (z.B. Reparatur).
- Infolge der vielen gesetzlichen Ausnahmen bildet jedoch praktisch der Geldersatz die Regel.

Lexikon der Economics. 2013.

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