- Naturalherstellung
- Naturalrestitution; grundsätzliche Form des ⇡ Schadensersatzes (§ 249 BGB). Es wird der Zustand hergestellt, der bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre (z.B. Reparatur).- Infolge der vielen gesetzlichen Ausnahmen bildet jedoch praktisch der Geldersatz die Regel.
Lexikon der Economics. 2013.